Wie in fast jedem Jahr gibt es auch zur neuen Saison 2013/2014 einige Neuerungen ausgewählter Bereiche unseres heißgeliebten Volleyball-Regelwerks. Hier die wichtigsten Änderungen der gerade erschienenen 45. Auflage der internationalen Spielregeln kurz zusammengefasst:

Sanktionen

Das eher undurchsichtige Sanktionieren von Spielern, Trainern und Mannschaften wurde grundlegend überarbeitet. Es gelten ab sofort folgende Unterscheidungen:

Geringfügige Unkorrektheiten werden verbal oder durch Handzeichen gegenüber dem Mannschaftskapitän  mitgeteilt.

Verwarnungen gegenüber Mannschaftsmitgliedern (ehemals ohne Karte) werden durch das Zeigen der gelben Karte angezeigt, es erfolgt eine Eintragung in den Spielberichtsbogen aber keine weitere Sanktion!

Bestrafungen (ehemals gelbe Karte) erfolgen nunmehr durch die rote Karte mit Eintragung und Sanktion für die Mannschaft. Die Sanktion ist, wie bisher gültig, Punkt und Aufschlagsrecht für den Gegner.

Hinausstellungen (ehemals rote Karte) erfolgen mit der „Gelb-Roten“-Karte zusammen, in einer Hand. Folge: Hinausstellung des Spielers für den Satz, so dass die Mannschaft möglicherwiese für unvollständig zu erklären ist, wenn keine regulären Wechsel mehr möglich sind. Ansonsten wie gehabt, keine weiteren Sanktionen.

Disqualifikation (ehemals gelb-rote Karte in einer Hand) erfolgt mit der „Gelb-Roten“-Karte, getrennt jeweils in einer Hand. Folge: Die Disqualifikation des Spieler und das Verlassen des Wettkampfbereichs für diesen. Möglicherweise muss auch hier die Mannschaft für unvollständig erklärt werden. Ansonsten wie gehabt, keine weiteren Sanktionen.

Weitere Regeländerungen

Regel 4.1.1, Mannschaften: Eine Mannschaft besteht pro Spiel aus höchstens 12 Spielern sowie

  • dem Trainerstab: ein Trainer und höchstens zwei Co-Trainer,
  • dem medizinischen Personal: ein Physiotherapeut und ein Arzt.

Nur im Spielberichtsbogen eingetragene Teilnehmer dürfen im Normalfall den Wettkampfbereich betreten und am offiziellen Aufwärmen sowie am Spiel teilnehmen.

Regel 5.3.2, Co-Trainer: Falls der Trainer seine Mannschaft aus irgendeinem Grund, eingeschlossen Sanktionen, verlassen muss, darf ein Co-Trainer die Aufgaben des Trainers für die Dauer der Abwesenheit übernehmen. Dies gilt nicht, wenn der Trainer das Spielfeld als Spieler betritt. Der Spielkapitän hat den Aufgabenwechsel dem Schiedsrichter anzuzeigen.

Regel 7.3.5.4, Startaufstellung der Mannschaften: Wird festgestellt, dass sich ein Spieler auf dem Spielfeld befindet, der nicht in der Mannschaftsliste eingetragen ist, erhält der Gegner einen Punkt und das Aufschlagsrecht und behält alle seine Punkte. Der Mannschaft, die den Fehler begangen hat, werden alle Punkte und/oder Sätze (0:25, falls erforderlich) aberkannt, die sie seit dem Zeitpunkt erhalten hat, an dem der nicht eingetragene Spieler das Spielfeld betreten hat. Sie muss ein korrigiertes Aufstellungsblatt abgeben und einen neuen, in den Mannschftsliste eingetragenen Spieler auf die Position des nicht eingetragenen Spielers stellen.

Regel 9.2.4, Merkmale der Ballberührung: Beim Annehmen des Aufschlags in der Technik des oberen Zuspiels stellt eine Doppelberührung oder ein gehaltener Ball einen Fehler dar.

Die Anwendung der Regel 9.2.4 wurde per Beschluss des Verwaltungsrates der FIVB bis auf Weiteres ausgesetzt.

Regel 11.2.1, Eindringen unterhalb des Netzes: Das Eindringen in den gegnerischen Raum unterhalb des Netzes ist erlaubt, wenn dabei das gegnerische Spiel nicht beeinflusst wird. (vorher: „[…], wenn der Gegner nicht behindert wird.“)

Regel 11.4.4, Spielfehler am Netz: Ein Spieler beeinflusst das gegnerische Spiel u.a. durch:

  • Berührung des weißen Bandes … oder
  • Zuhilfenahme des Netzes beim Spielen des Balles oder
  • durch Erlangung eines Vorteils gegenüber dem Gegner durch eine Netzberührung oder
  • Aktionen, die den Gegner bei dessen erlaubtem Versuch, den Ball zu spielen, behindern.

Regel 12.5.1, Sichtblock: Die Spieler der aufschlagenden Mannschaft dürfen dem Gegner die Sicht auf den Aufschlagspieler und auf die Flugbahn des Balles nicht [..] verdecken.

Regel 19.5.1, Libero: Wenn ein Libero hinausgestellt oder disqualifiziert wird, darf er sofort durch den zweiten Libero ersetzt werden. Hat die Mannschaft nur einen Libero, darf sie eine Neubennung vornehmen.

Regel 24.3.3, Pflichten des 2. Schiedsrichters: Nach Spielende überprüft und unterschreibt er den Spielberichtsbogen.

Quelle: www.vbsr.de

Fazit

Die Reformation der Sanktionen orientiert sich am Verständnis der Karten aus anderen Ballsportarten, in denen Verwarnungen gelben Karten entsprechen und erst das Zeigen der rote Karte eine Sanktion darstellt. Insofern ist diese Regelung nachvollziehbar und in meinen Augen auch sinnvoll. Insbesondere der zweiten Herrenmannschaft wird das aufgrund der traditionellen Häufung gelber Karten zu gute kommen. Fraglich ist, ob die Schiedsrichter zukünftig dazu angehalten werden, schneller Karten zu zeigen.

Gegen die Einführung eines zweiten Co-Trainers ist nichts einzuwenden. Auch, dass die Mannschaften wieder einheitlich, also auch im Bereich der FIVB World Tour etc., nur 12 Spieler umfassen dürfen, ist durchaus sinnvoll: Die Spielberichtsbögen, die 14 Spielern Platz in der Mannschaftsliste gönnen, sterben demnach wohl hoffentlich bald aus. Fraglich hingegen ist das Vorgehen bei Fehlern in der Startaufstellung einer Mannschaft, die erst während eines Satzes entdeckt werden, da sowohl Schreiber als auch zweitem Schiedrichter in diesen Fällen immer eine Teilschuld anzulasten ist.

Regel 11.4.4 lässt sowohl Spieler und Schiedsrichter weiter im unklaren, wie bei Netzberührungen eines Angreifers unmittelbar nach einem Angriffsschlag zu verfahren ist. Verschafft sich der Spieler durch die anschließende Netzberührung einen Vorteil? Irgendwie schon, denn sonst hätte der Ball nicht geschlagen werden können. Andererseits ist die Aktion bereits abgeschlossen.

Die Einschränkung beim Sichtblock wird in den Hallen der Republik ebenfalls für reichlich Diskussionsstoff sorgen. Bleibt zu hoffen, dass  die Schiedsrichter die Regeln angemessen auslegen – dann steht einer tollen Saison nichts mehr im Wege.

Regeländerungen 2013/2014
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5 Kommentare zu „Regeländerungen 2013/2014

  • 7. August 2013 um 11:43 Uhr
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    Danke 🙂

    Nach absolvierter Fortbildung können wir bestimmt auch was zur einen oder anderen Anwendung und Auslegung sagen 😉

    Antworten
  • 8. August 2013 um 13:31 Uhr
    Permalink

    Hallo meine Fortbildung ist abgeschlossen, ich möchte kurz zu den Sanktionen etwas beitragen:
    Gelbe Karten sind nicht mehr mit Spielzugverlust belegt.

    1. Mannschaftsverwarnung/Mannschaftssanktion
    Verzögerung: das bisherige Zeichen (Hand an Handgelenk) gibt es nicht mehr. Bereits die erste Verzögerung wird mit dem Handzeichen gelbe Karte an Handgeleng geahndet. Weitere Vergehen dieser Art werden mit roter Karte an Handgelenk sanktioniert, d.h. Spielzugsverlust, Punkt und Aufgaberecht für den Gegner.
    2. persönliche Verwarnung/persönliche Sanktion
    Natürlich sorgen die Schiedsrichter mit kommunikativen Verhalten zunächst für Klärungen/Deeskalationen. Beim ersten geringfügigen Fehlverhalten jedoch wird die gelbe Karte gezückt. Gelbe Karte hat keine weiteren Konsequenzen… fast …….. denn:

    Eine gelbe Karte bekommt den Beigeschmack eines „final warning“ und gilt für das ganze Spiel.

    Genauer dieses an einem Beispiel: Spieler/in Nr. 5 bekommt die Gelbe Karte bei Stand von 3:3 erster Satz, im 5 Satz beim 13:14 benimmt sich nun der Trainer geringfügig unangemessen, was eine Verwarnung zur Folge hätte; die Ergebnis ist: Rot für Trainer und Spielende, denn es wird aufwärts sanktioniert.

    Um das vielleicht einfacher darzustellen:

    Pro Spiel gibt es maximal 4 gelbe Karten:
    Pro Mannschaft jeweils 1 wegen Verzögerung,
    gegen einzelne Spieler jeweils 1 pro mannschaft als persönliche Sanktion gegen einzelne.

    Es wird daher kein Wettrennen geben, wer die meisten gelben Karten hat.

    Viele Grüße und viel Spass bei den Fortbildungen.
    Udo, 08.08.2013

    Antworten
    • 8. August 2013 um 13:46 Uhr
      Permalink

      Da hat er Recht, der Udo! 🙂 In Ergänzung zum Thema:

      Regel 21.1, Geringfügiges Fehlverhalten: „Geringfügiges Fehlverhalten wird nicht mit Sanktionen belegt. Der 1. Schiedsrichter hat die Aufgabe vorzubeugen, dass das Fehlverhalten nicht das Ausmaß erreicht, das Sanktionen zur Folge hat. Dies geschieht in zwei Stufen:
      Stufe 1: verbale Verwarnung über den Spielkapitän;
      Stufe 2: durch Zeigen der GELBEN KARTE an das betreffende Mannschaftsmitglied.
      Diese formelle Verwarnung ist keine Sanktion, sondern ein Zeichen, dass das Fehlverhalten des Mannschaftsmitglieds (und damit auch das der gesamten Mannschaft) für das Spiel ein Ausmaß erreicht hat, das Sanktionen zur Folge hat. Sie wird im Spielberichtsbogen eingetragen, hat aber keine unmittelbaren Konsequenzen.“

      Antworten
  • 8. August 2013 um 14:22 Uhr
    Permalink

    Thema Sichtblock:
    alles beim alten !

    Für einen Sichtblock müssen nach Regeln beide Einschränkungen gegeben sein. Tendeziell gilt weiter das die Sicht auf die Flugbahn nicht eingeschränkt ist wenn ein Sprungaufschlag ausgeführt wird. D.h. grundsätzlich keine Änderungen zur Vosaision
    VG Udo

    Antworten

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